Selbstverwaltung

Selbstverwaltung ist lebendige Demokratie. Sie bedeutet weniger Staat und beteiligt die Bürgerschaft stattdessen unmittelbar an der Erfüllung staatlicher Aufgaben - so auch in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Organisationsstruktur der gesetzlichen Unfallversicherung ist von zwei Prinzipien geprägt: Selbstverwaltung und Mitbestimmung.

In den Selbstverwaltungsgremien aller Träger der gesetzlichen Unfallversicherung - und ihres Verbandes "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" sind sowohl die Arbeitgebenden als auch die Versicherten mit jeweils gleicher Stimmenzahl (paritätisch) vertreten. Hinzu kommt, dass sich die Struktur der Mitgliedsunternehmen (Dienstleistung, Handwerk, Industrie) in der Zusammensetzung der Selbstverwaltung widerspiegelt. Somit ist ein Höchstmaß an Repräsentanz und unterschiedlichen Interessenlagen in der Selbstverwaltung sichergestellt - dies wirkt sich auf die Akzeptanz der beschlossenen Maßnahmen aus.

Bild: Wahl der Selbstverwaltung einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse (alle sechs Jahre)

Die Mitgliederversammlung des Verbandes "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zusammen. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand der DGUV.

Vorsitzende der DGUV-Mitgliederversammlung

Portrait Bernhard Wagner
Portrait Gabriele Axmann
 
Bernhard Wagner
(© Jan Röhl / DGUV)
Gabriele Axmann
(© Jan Röhl / DGUV)
Vorstandsvorsitzende der DGUV
Portrait Volker Enkerts
Portrait Manfred Wirsch
Volker Enkerts
(© Silke Mayer / VBG)
Manfred Wirsch
(© Wolfgang Bellwinkel / DGUV)

Mitgliederversammlung und Vorstand der DGUV bereiten Beratungen und Entscheidungen in Ausschüssen vor.

Aus der Praxis für die Praxis

Die bisherigen Erfolge der gesetzlichen Unfallversicherung - vor allem in der Prävention - werden auf die besondere Praxisnähe der Arbeit zurückgeführt. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind eben keine anonymen Verwaltungsapparate, sondern werden von engagierten Selbstverwaltungen aus Arbeitgeber- und Versichertenvertretern getragen. Beide Seiten bringen ihre praktischen und branchenspezifischen Erfahrungen aus den Betrieben mit ein. Dies stellt eine ständige branchenspezifische, praxisnahe und kostengünstige Fortentwicklung der Präventionsinstrumente sicher - zum Wohle aller Beteiligten.

Kosten- und Aufwandstransparenz

Die Mitglieder der Selbstverwaltung einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse entscheiden sowohl über den Haushalt, den Gefahrtarif und den Stellenplan des jeweiligen Unfallversicherungsträgers. Auch bei den Entschädigungsleistungen, zum Beispiel Renten, sitzen Arbeitgebende und Versicherte in den Entscheidungsgremien. Das garantiert ein Höchstmaß an Kosten- und Aufwandstransparenz in der gesetzlichen Unfallversicherung.