Ansprechpersonen der Unfallversicherungsträger zur Unternehmensnummer

Sie möchten ein neu gegründetes Unternehmen anmelden? Dann nutzen Sie bitte den folgenden Link zur Unternehmensanmeldung.

Sie sind bereits angemeldet und können im Augenblick die UNR.S nicht finden? Dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger. Die Kontaktdaten finden Sie hier:

Die Zuständigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung gliedert sich in drei Bereiche.

Berufsgenossenschaften

Den Schwerpunkt der gesetzlichen Unfallversicherung bilden die neun nach Branchen gegliederten gewerblichen Berufsgenossenschaften. Sie sind zuständige Unfallversicherungsträger für die gewerbliche Wirtschaft mit Ausnahme der Landwirtschaft.

  • Kontaktdaten Berufsgenossenschaften
    UV-Träger Ansprechpartner/-in Telefonnummer E-Mail / Kontakt
    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie 0621 4456 6945
    Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Hotline Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft 0800 3799100
    Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe 0621 4456-1581
    Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation Servicecenter +49 40 3980-2817
    Berufsgenossenschaft Holz und Metall Abteilung Kontakt- und Informationsanfragen 06131-802-0
    Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik Servicecenter Mitgliedschaft und Beitrag 0621 5339-9001 https://www.bghw.de/mitgliedschaft-beitrag/anmeldung um ein Unternehmen anzumelden oder
    zu Fragen zum Thema Mitgliedschaft.
    Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Servicecenter BG ETEM 0221 3778-1800
    Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Servicecenter 040 20207-1190
    Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Service VBG 040 5146 2940 https://service.vbg.de/unternehmen-anmelden um ein Unternehmen anzumelden
    oder www.vbg.de/kontakt – wählen Sie die Rubrik Mitgliedschaft/Beitrag

Landwirtschaftliche Unfallversicherung

Die landwirtschaftliche Unfallversicherung ist ein Teilbereich der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und bundesweit zuständig für die Unternehmen der Landwirtschaft.

Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

Die Unfallversicherung der öffentlichen Hand setzt sich aus bundesweit zuständigen Unfallkassen, solchen im Landesbereich, Gemeindeunfallversicherungsverbänden und Feuerwehr-Unfallkassen zusammen.

Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände betreuen öffentliche Einrichtungen (z.B. Schulen, Behörden, landeseigene Unternehmen) und Privathaushalte (Unfallkassen).