FAQ - Beitrag

  • Wie werden die Mittel der gewerblichen Berufsgenossenschaften aufgebracht?

    Die Mittel der Berufsgenossenschaften werden allein durch die Beiträge der Unternehmen aufgebracht. Dabei ist das Finanzierungssystem als Umlageverfahren der nachträglichen Bedarfsdeckung ausgestaltet. Nach Ablauf eines Kalenderjahrs stellt jede Berufsgenossenschaft fest, wie hoch ihr Bedarf zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben war. Diesen Bedarf legt sie dann auf die ihr angehörenden Unternehmen in Form von Beiträgen um. Vorab erheben die Berufsgenossenschaften auf die Beiträge entsprechende Vorschüsse, um ihre Leistungsfähigkeit sicherzustellen.

    (Bei den Unfallkassen gestaltet sich die Beitragsberechnung teils sehr unterschiedlich. Daher wird an dieser Stelle auf die nähere Darstellung verzichtet.)

  • Unter welchen Umständen müssen Unternehmen außerhalb Deutschlands Beiträge an eine Berufsgenossenschaft zahlen?

    Falls eine Beschäftigte/ein Beschäftigter nach deutschem Recht unfallversichert ist, muss das sie/ihn beschäftigende Unternehmen Beiträge an die zuständige Berufsgenossenschaft zahlen. Das gilt auch dann, wenn sich der Unternehmenssitz nicht in Deutschland befindet.

  • Welche Berechnungsgrundlagen haben die Beiträge zur Berufsgenossenschaft und wie lautet die lautet die Beitragsformel?

    Die Höhe des jährlichen Beitrags, den eine Unternehmerin/ein Unternehmer an die für ihr/sein Unternehmen zuständige Berufsgenossenschaft zu zahlen hat, richtet sich nach dem Bedarf der Berufsgenossenschaft, der für das Unternehmen zutreffenden Gefahrklasse und den Arbeitsentgelten der Beschäftigten im Unternehmen.

    In der Beitragsformel schlägt sich der Bedarf der Berufsgenossenschaft in Gestalt des so genannten Beitragsfußes nieder, der jährlich vom Vorstand der Berufsgenossenschaft so beschlossen wird, dass die Summe der Beiträge genau den Bedarf der Berufsgenossenschaft deckt.

    Formel für den Beitrag = (Arbeitsentgelt × Gefahrklasse × Beitragsfuß) : 1 000

    Der durchschnittliche Beitrag für das Jahr 2018 zu den Berufsgenossenschaften betrug 1,1 % des Arbeitsentgelts.

  • Wie erfährt die Berufsgenossenschaft vom Arbeitsentgelt, das bei der Berechnung des Beitrags, den ein Unternehmer zahlen muss, zugrunde gelegt wird?

    Nach Ablauf eines Kalenderjahres muss das Unternehmen bis zum 16. Februar des Folgejahres den digitalen Lohnnachweis melden. Darin sind alle Arbeitsentgelte seiner Beschäftigten den gültigen Gefahrklassen zugeordnet summarisch zusammengefasst.

  • Was versteht man unter Gefahrklassen und was sollen sie bezwecken?

    Die neun Berufsgenossenschaften sind Risikogemeinschaften mit unterschiedlich hohen Durchschnittsbeiträgen (zum Beispiel Bau > Verwaltung). Diese Risikounterschiede der Berufsgenossenschaften werden in der Beitragsformel durch die unterschiedlich hohen Beitragsfüße verkörpert. Da aber jede der neun Berufsgenossenschaften nicht nur einen, sondern mehrere Gewerbezweige umfasst, gibt es auch innerhalb einer Berufsgenossenschaft unterschiedlich hohe Risiken. In der Beitragsformel wird diese Risikoabstufung durch die Gefahrklassen berücksichtigt. Die Gefahrklassen stellt jede Berufsgenossenschaft in ihrem Gefahrtarif fest, der höchstens sechs Jahre gültig ist und danach durch einen neuen Gefahrtarif ersetzt wird. Die Gefahrklassen werden für die Gewerbezweige durch statistische Methoden ermittelt.

  • Wie werden in einer Berufsgenossenschaft die Unternehmen den Gefahrklassen zugeordnet?

    Mit Inkrafttreten eines Gefahrtarifs befragt die Berufsgenossenschaft die ihr angehörenden Unternehmen nach den Betriebsverhältnissen. Abhängig vom Gewerbezweig, dem das Unternehmen angehört, wird dann die Gefahrklasse zugeteilt. Ändern sich die Betriebsverhältnisse des Unternehmens mit der Folge, dass es einem anderen Gewerbezweig angehört, ändert sich auch die Gefahrklasse entsprechend.

  • Werden die Beiträge zur Berufsgenossenschaft auch an das besondere Risiko im Unternehmen selbst angepasst?

    Ja, indem es zum Beitrag (vgl. die Formel unter Frage 3: "Welche Berechnungsgrundlagen haben die Beiträge zur Berufsgenossenschaft und wie lautet die lautet die Beitragsformel?") Nachlässe und Zuschläge gibt, die vom Unternehmensrisiko (Belastung) abhängig sind, das am Durchschnitt aller Unternehmen der Berufsgenossenschaft gemessen wird.

  • Wie werden die Beiträge zur Berufsgenossenschaft festgestellt und wann müssen sie im Regelfall gezahlt werden?

    Den Unternehmen werden ihre Jahresbeiträge nach Ablauf des jeweils betroffenen Jahres regelmäßig im April des Folgejahres schriftlich mitgeteilt. Die Unternehmen müssen dann bis zum 15. Mai zahlen. Sie haben die Möglichkeit, der schriftlichen Mitteilung des Beitrags binnen eines Monats zu widersprechen. Ein Widerspruch entbindet aber nicht von der zumindest vorläufigen Zahlungsverpflichtung.

  • Gibt es sonstige Zahlungstermine?

    Ja, die Berufsgenossenschaften erheben auf die jährlichen Beiträge, die erst nachträglich geltend gemacht werden (vgl. Frage 1: "Wie werden die Mittel der gewerblichen Berufsgenossenschaften aufgebracht?"), durch schriftliche Mitteilung Vorschüsse. Ein solcher Vorschuss ist im Regelfall spätestens zum 15. des Monats zu zahlen, der dem Monat der Vorschussmitteilung folgt.

  • Müssen schriftliche Feststellungen der Beiträge, Vorschüsse und Gefahrklassen widerspruchslos hingenommen werden?

    Nein, es besteht die Möglichkeit des Widerspruchs binnen eines Monats nach Erhalt des betreffenden Bescheides. Bei Bekanntgabe im Ausland beträgt die Frist drei Monate.

    Sich nicht zu melden, wenn man nicht einverstanden ist oder nicht zahlen kann, empfiehlt sich nicht. Die Berufsgenossenschaften sind nämlich gesetzlich verpflichtet, ihre Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben, falls erforderlich auch durch Zwangsmaßnahmen. Wer nachweislich nicht in der Lage ist zu zahlen, kann Zahlungsaufschub (Raten) beantragen.