FAQ

  • Was ist Barrierefreiheit?

    Der Begriff Barrierefreiheit steht zunächst einmal für Zugänglichkeit. Sie soll Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglichen. Es geht dabei also nicht allein um z.B. Zugang zu Gebäuden. Vielmehr sollen alle im Leben notwendigen Aktionen und Kontakte für jeden Menschen eigenständig erlebbar werden. Damit ist die Schaffung von Barrierefreiheit auch in der Kommunikation, der Kultur und bei Transportmitteln das Ziel.

    Barrierefreiheit im Betrieb umfasst die Zugänglichkeit, die Kommunikation, die Möglichkeit der gleichberechtigten Teilhabe an Fortbildung und Chancengleichheit und vieles mehr.

  • Was ist die UN BRK

    UN BRK ist die UN Behindertenrechtskonvention. Sie hat den Leitgedanken der Inklusion und ist seit 2009 Teil der deutschen Gesetzgebung. Damit wird die Schaffung von Barrierefreiheit zu einer zentralen Anforderung der Gesellschaft. Das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben stellt Ansprüche an Barrierefreiheit im Betrieb und bei der Benutzung von Arbeitsmitteln.

  • Was bedeutet Inklusion für Menschen mit Behinderung?

    Der Begriff "Inklusion" ist aus dem lateinischen „inclusio“ abgeleitet und kann mit dem Wort Zugehörigkeit beschrieben werden. Der soziale Ansatz der Inklusion ist, dass alle Menschen, auch Menschen mit Behinderung Teil der Gesamtheit sind und jeder Mensch das gleiche Recht auf Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen - also auch der Arbeitswelt - hat. Inklusion ist erst durch Barrierefreiheit möglich.

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