Gesetzliche Unfallversicherung

Arztpraxen

Wer behandelt Unfallverletzte?
Jeder an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Arzt darf Unfallverletzte nach Arbeitsunfällen/Wegeunfällen behandeln.

Dabei ist in Abhängigkeit von Art oder Schwere der Verletzung die Vorstellungspflicht im Rahmen des berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens zu beachten. Dadurch wird eine möglichst frühzeitig nach dem Arbeits-/Wegeunfall einsetzende, besondere unfallmedizinische Behandlung sichergestellt.

Wie rechne ich meine ärztlichen Leistungen ab?
Die Erbringung und Abrechnung ärztlicher Leistungen ist im Vertrag Ärzte / Unfallversicherungsträger geregelt. Bestandteil dieses Vertrags ist ein eigenständiges Gebühren- und Leistungsverzeichnis (UV-GOÄ).

Um Unklarheiten bei der Abrechnung zu vermeiden und eine einheitliche Handhabung gebührenrechtlicher Einzelfragen sicherzustellen, haben die Unfallversicherungsträger Arbeitshinweise veröffentlicht.

Arbeitshilfen
Suchen Sie einen speziellen Formtext (Vordruck)? Diese und weitere Informationen und Arbeitshilfen der Landesverbände finden Sie hier.